Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband (AGV)
Allgemeines
Mitglied im AGV kann jedes Mitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. werden, das regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Rechte
Über die schriftlich zu beantragende Aufnahme entscheidet der Vorstand. (§ 2 Abs. 2 der Satzung des AGV) Neben den vereinsüblichen Mitgliedsrechten (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, aktives und passives Wahlrecht, Recht auf Stellung von Anträgen usw.) werden die Mitglieder des AGV regelmäßig und umfassend über tarif- und arbeitsrechtliche Fragen informiert. Dies geschieht durch Rundschreiben, durch Seminare und Versammlungen, durch diese Homepage und durch persönliche und fernmündliche Informationen der tarifpolitischen Beraterin Reinhilde Rösch.
Pflichten
Die wichtigsten Mitgliedspflichten beschreibt § 4 Abs. 3 der Satzung: »Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung sowie die satzungsgemäßen Beschlüsse des AGV gewissenhaft zu erfüllen; abgeschlossene Kollektivverträge, insbesondere Tarifverträge, einzuhalten; sich bei der Abwehr von Streiks oder streikähnlichen Arbeitskampfmaßnahmen seitens der organisierten Arbeitnehmer solidarisch zu verhalten … « Verlust der Mitgliedschaft Nach § 5 der Satzung des AGV erlischt die Mitgliedschaft 1. durch Austritt 2. durch Ausscheiden aus dem Landesverband 3. durch Konkurs 4. durch Ausschluss.
Die Satzung und Beitragsordnung des Arbeitgeberverbandes stehen hier zum Download bereit: