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Kultur & Lesen

»Lesen ist Leben« FAQ für Buchhandlungen

Wie erfolgt die Abrechnung der Bücherschecks des Landes Brandenburg?

In Zahlung genommene Bücherschecks können Sie bei MVB GmbH zur Abrechnung einreichen. Für die Bücherschecks des Landes Brandenburg erhalten Sie eine Gutschrift über 95% des Scheckwertes. Füllen Sie das Einreichungsformular (PDF) aus und senden Sie es gemeinsam mit den einzureichenden Original-Bücherschecks an: Bücherscheck, Postfach 100428, 60004 Frankfurt. Annahmeschluss ist jeweils der 15. eines Monats. Die Abrechnung erfolgt dann zum Folgemonat. Legen Sie gerne auch noch ein Anschreiben von sich bei, aus dem direkt Ihre Kontoverbindung hervorgeht.
Wichtiger Hinweis: Ist der Gesamtwert der Bücherschecks so hoch, dass Sie es nicht als normale Briefsendung aufgeben möchten, empfehlen wir einen nachverfolgbaren und ggf. versicherten Versand per Einschreiben oder als Paketsendung. Verwenden Sie dafür bitte unsere Hausanschrift: MVB GmbH, Bücherscheck, Braubachstr. 16, 60311 Frankfurt am Main.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von MVB GmbH. Informationen zur Verbuchung des Bücherschecks finden Sie hier.

Können die Bücherschecks des Landes Brandenburg in meiner Buchhandlung eingelöst werden?

Ja, wenn die Buchhandlung im Land Brandenburg ein Ladenlokal hat! Diese Sonderedition des Bücherschecks kann in allen Buchhandlungen mit Ladengeschäft im Land Brandenburgeingelöst werden. Für die Aktion »Lesen ist Leben« wurden von MVB GmbH, der Trägerin des Bücherschecks, mit dem Land Brandenburg besondere Regeln vereinbart: Buchhandlungen können die Bücherschecks des Landes Brandenburg auch ohne Mitgliedschaft im Börsenverein und ohne reguläre Teilnahme am Bücherscheck annehmen. Diese zeitlich befristete Ausnahme gewährleistet, dass alle Brandenburger Buchhandlungen an dieser Aktion teilhaben können.

Wer bekommt die Bücherschecks des Landes Brandenburg?

Die Bücherschecks werden an insgesamt 889 Schulen im Land Brandenburg verteilt. Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhält jede Schule eine bestimmte Menge an Bücherschecks, die sich an der Schulgröße orientiert. Dabei hat ein Bücherscheck einen Gegenwert in Höhe von 100 €.

Melden sich die Schulen in meiner Buchhandlung?

Jede Schule entscheidet eigenständig, welche Bücher gekauft und in welcher Buchhandlung diese Bücher bestellt werden. Es steht den Schulen frei, mit einer oder mit mehreren Buchhandlungen zusammenzuarbeiten. Für die Brandenburger Schulen haben wir ­­­­– nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit ­­­­– eine Liste von Buchhandlungen, sortiert nach Orten, zusammengestellt. Gerne nehmen wir für diese Liste Korrekturen und Ergänzungen entgegen.

Kann ich selbst zu Schulen Kontakt aufnehmen?

Selbstverständlich! Die Schulen werden über die Aktion »Lesen ist Leben« vom Ministerium Bildung, Jugend und Sport ausführlich informiert. Vielleicht möchte die Schule in Ihrer Nähe beraten werden? Die Aktion »Lesen ist Leben« wird die Partnerschaft zwischen Schule und Buchhandel und damit auch die Leseförderung im Land stärken!

Muss die Schule das gesamte Bücherscheck-Guthaben auf einmal ausgeben?

Nein, die Schulen können die Bücherschecks in mehreren Teilsummen bis einschließlich 31. Januar 2025 einlösen.

Was mache ich, wenn die Kosten für die bestellten Bücher unter dem Betrag des Bücherschecks liegen?

In diesem Fall können Sie für das Restguthaben einen Gutschein ausstellen, der nur in Ihrem Geschäft gültig ist. Die Schulen werden darüber informiert, dass der einzelne Bücherscheck des Landes Brandenburg nicht auf mehrere Buchhandlungen aufgeteilt werden kann.

Kann oder muss ich auf Bestellungen im Rahmen von »Lesen ist Leben« einen Nachlass gewähren?

Nein! Die Aktion »Lesen ist Leben« zielt darauf ab, die Lese- und Lernkompetenz der Schüler*innen zu stärken. Die von der Schule ausgewählten Bücher sollten direkt an die Schüler*innen verschenkt werden. Die Bücher gehen somit in das Eigentum der Schüler*innen über. Daher darf nach dem Buchpreisbindungsgesetz kein Nachlass gewährt werden, weder ein Schulbuchnachlass (§ 7 Abs. 3 BuchPrG), noch ein Bibliotheksnachlass (§ 7 Abs. 2 BuchPrG).

Kann ich den Bücherscheck des Landes Brandenburg bei normalen Schulbuchbestellungen annehmen?

Nein! Die Bücherschecks des Landes Brandenburg dürfen nicht bei Bestellungen für die Schülerbibliothek oder für Schulbücher, die im Eigentum der Schule bleiben, als Zahlungsmittel angenommen werden. Gleichermaßen gilt: Bei Bestellungen im Rahmen von »Lesen ist Leben« kann weder ein Schulbuchnachlass (§ 7 Abs. 3 BuchPrG) noch ein Bibliotheksnachlass (§ 7 Abs. 2 BuchPrG) gewährt werden. Nachlässe im Rahmen dieser Aktion stellen einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar!

Kann ich die Kosten für die Anlieferung der Bücher an die Schule in Rechnung stellen?

Das liegt in Ihrer Hand: Die Schulen werden sich nach Ihren Lieferbedingungen erkundigen. Wenn Sie für die Anlieferung Gebühren erheben, können diese jedoch nicht mit den Bücherschecks des Landes Brandenburg verrechnet werden!

Wie lange läuft die Aktion?

Die Bücherschecks können bis zum 31.01.2025 eingelöst werden.

Was passiert nach Ablauf der Aktion?

Wenn ein Bücherscheck des Landes Brandenburg nach dem 31. Januar 2025 von Ihnen angenommen wird, kann MVB GmbH die Einlösung verweigern.

Lust auf mehr?

Sie möchten Ihren Kund*innen auch künftig Bücherschecks anbieten? Dann sollten Sie sich bald über eine Mitgliedschaft im Börsenverein und über die Teilnahme am Bücherscheck informieren.

Sie haben weitere Fragen?

Dann wenden Sie sich an Johanna Hahn, hahn@berlinerbuchhandel.de, Tel. (030) 26 39 18 14.